Verhalten am Deich

 

Liebe Besucher und Spaziergänger am Deich. Wir möchten an dieser Stelle noch einige Hinweise zum Verhalten am Deich geben. Es zieht sich wie ein roter Faden durch alle unsere Informationen hindurch: Bei aller touristischen Attraktivität unserer Deiche sind sie eigentlich Küsten- und Hochwasserschutzbauwerke. Diesem Zweck (Siehe Niedersächsisches Deichgesetz) haben sich alle anderen Aktivitäten unterzuordnen.

Natürlich tragen wir als Deichverband der touristischen Nutzung Rechnung und sind mit den Gemeinden stets bemüht, optimale Lösungen für alle Seiten zu finden, aber immer unter dem Primat des Deichschutzes. Dies schließt sowohl die Beweidung des Deiches mit Schafen ein, wie auch die landwirtschaftliche Nutzung der Este- und Lühedeiche zur Futtergewinnung für das Winterfutter der Schafe.

Hunde am Deich

Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich auf Deichen in Niedersachsen verboten; an touristisch erschlossenen Deichabschnitten gestatten wir in der Zweiten Meile in Absprache mit den Gemeinden ein Betreten mit striktem Leinenzwang.

Die Anwesenheit der Tiere auf den Deichen ist aus mehreren Gründen kritisch: Schafe geraten als Fluchttiere schnell in Panik, wenn sie die Vierbeiner erblicken. Vor allem trächtige Muttertiere sind gefährdet, weil es zu Frühgeburten oder einem Verlammen kommen kann. Sind Hunde dann auch noch nicht angeleint und jagen die Schafe, wie leider in 2016 auf unserem Elbdeich geschehen, kann es zu hohen Schäden kommen. Lämmer sind die Haupteinnahmequellen für den Schäfer und der Schaden betrug 2016 mit Tierarztkosten über 8000€. Gefährlich sind auch Krankheitserreger im Hundekot für Schafe. Deshalb dürfen Hunde auch dann nicht unangeleint auf das Deichgelände (Deiche, Deichverteidigungsweg, Treibselräumweg und Vorland), wenn keine Schafe in Sicht sind, Ebenso ist hier die Mitnahmepflicht für Hundekot streng zu beachten.

Gefahren drohen auch für die Deichsicherheit auch, wenn Hunde Löcher in die Grasnarbe wühlen. Jedes Loch in der Deichoberfläche ist ein möglicher Angriffspunkt bei Sturmfluten, weil die heranbrechenden Wellen derartige Löcher ausspülen und im schlimmsten Fall einen Deichbruch zur Folge haben können.

Aus all diesen Gründen gilt:

  • Hunde dürfen niemals unangeleint auf das gesamte Deichgelände

  • Meiden Sie mit Ihrem Hund die Nähe der Schafherden

  • Hundekot muss ausnahmslos mitgenommen werden

  • Stellen Sie sicher dass Ihr Hund nicht wühlt oder gräbt

  • Sprechen auch Sie als Besucher Hundebesitzer auf die Leinenpflicht an, wenn Sie Tiere frei laufen sehen.

Es geht auch in diesem "kleinen" Thema um unser aller Sicherheit

 

Deichpflegearbeiten

Hauptschutz der Deiche ist eine stabile, dichte Grasnarbe, deren lückenloser Erhaltung unsere Bemühungen dienen. Dazu werden die Este- und Lühedeiche im unbewohnten Deichstreckenabschnitten zur Futterwerbung für die Schafherde mindestens zweimal pro Jahr gemäht, das Gras gekehrt und nach Trocknung zu Heuballen gepresst und abgefahren. Da hier zum Teil schweres Gerät  eingesetzt werden muß, bitten wir insbesondere Hausbesitzer:

  • Halten Sie einen mindestens auf einem Streifen von einem Meter rechts und links von Deichauffahrten und Deichtreppen selbst das Gras kurz, damit diese nicht durch die Mäher beschädigt werden.
  • In der Vergangenheit war es ohnehin Ehrensache für Deichbewohner das Gras auf den Flächen am eigenen Haus selbst kurzzuhalten
  • In seltenen Fällen wird der Deich gedüngt, um dem Gras Wachstumsvorsprünge zu geben bzw. es kommen Pflanzenschutzmittel zum Einsatz, um unerwünschten Bewuchs (zum Beispiel Jakobskreuzkraut) zurückzudrängen. Selbstverständlich nur unter Einhaltung aller Vorschriften und durch zertifiziertes Personal. In der Regel werden wir Pflanzenschutzaktionen  vorher unter Aktuelles mitteilen.
  • Bitte halten Sie Zufahrten und enge Deichabaschnitte im Fall von Pflegearbeiten so frei, dass die Maschinen unseres Lohnunternehmers sicher passieren können
  • Sollte es bei Pflegearbeiten wirklich einmal durch die Maschinen zu Beschädigungen kommen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Lohnunternehmer oder das Deichbüro.

 

 

Deichschauen

Unsere Deichschauen sind von der unteren Deichbehörde beim Landkreis Stade angesetzte Inspektionen, um den sicheren, wehrhaften Zustand der Deiche zu kontrollieren und bei positiv verlauferner Deichschau auch festzustellen und zu protokollieren. Die Teilnehmer der Deichschau stellen Abweichungen vom Sollzustand fest und sind natürlich auch gern bereit, Ihnen als Deichbewohner zu erklären, welcher sichere Zustand herzustellen ist, Im Protokoll werden diese Punkte mit den für die Abstellung Verantwortlichen festgehalten und im Anschluss von der unteren Deichbehörde Benachrichtigungen versandt, Je nach Schwere und möglicher Risiken wird die Wiederherstellung eines sicheren Deichzustandes nach einer gesetzten Frist durch den Deichverband oder bei der nächsten Deichschau kontrolliert.

  • Stellen Sie für die Deichschautermine gegebenenfalls Zugang für die Deichschau sicher
  • Fragen Sie gern die Teilnehmer der Deichschau falls Sie Feststellungen erläutert haben möchten.
  • Stellen Sie Mängel bitte umgehend, spätestens mit Ende der gesetzten Frist ab
  • Wenden Sie sich bei Unklarheiten rechtzeitig an unser Deichbüro

 

Wenn wir alle uns an die Regeln für ein sicheres Miteinander am Deich halten, profitieren alle, die im Schutze unserer Deiche leben, davon. Sollten wir aber, wie in der Vergangenheit leider gelegentlich geschehen, Deichfrevler antreffen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit aller gefährden, werden sich die Verantwortlichen des Deichverbandes nicht scheuen, die zuständige Bussgeldstelle einzubeziehen bzw. von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

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