Deichbeiträge

Das zur Durchführung seiner Aufgaben benötigte Geld (Deichbeträge bzw. Deichlasten) erhält der Deichverband der II. Meile Alten Landes in Form von Jahres-Beiträgen seiner Mitglieder.

Mitglied ist gemäß des niedersächsischen Deichgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen automatisch jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte von Grund und Boden im deichgeschützten Gebiet, das im Gebiet der II. Meile Alten Landes durch die 7-Meter-Höhenlinie begrenzt ist, also sieben Meter oder niedriger über NormalNull (NN) liegt. Die Mitgliedsbeiträge zum Deichverband werden nach dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag der einzelnen Grundstücke und Immobilien berechnet.

Auf diese Weise errechnet sich ein individueller Beitrag, der, von der Meilversammlung beschlossen, dem geschützten Wert entspricht. Nur ein Beitrag nach dem geschützten Wert wird der Tatsache gerecht, dass durch die Arbeit des Deichverbandes die Werte hinter dem Deich vor Überflutungen geschützt werden. 

Laut Beschluss der Meilversammlung vom 19.12.2016, wird ab dem Haushaltsjahr 2018 der Beitragssatz auf 40% des Grundsteuermessbetrages festgesetzt. 

Der Mindestbeitrag wird auf 5,00 € pro wirtschaftliche Einheit festgesetzt.

Der Deichverband hebt Mindestbeiträge in Höhe von 5,00 €. Der Mindestbeitrag wird gehoben, wenn nach dem sonstigen Beitragsverhältnis auf das Mitglied ein Beitrag unterhalb des Betrags von 5,00 € entfällt.

Der aktuelle Beitragssatz wird in fast allen Orten (Ausnahme Horneburg) des Verbandsgebietes mit der Grundsteuer eingezogen. Über die Höhe des Beitrages entscheiden die Mitglieder der Meilversammlung jährlich.

Eine Verwaltungspauschale erhebt der Deichverband der Zweiten Meile Alten Landes nicht!

So können Sie Ihren Deichbeitrag simulieren:
Grundsteuermessbetrag (In Ihrem Grundsteuerbescheid) * 40% = Deichbeitrag

Zu unseren Sprechzeiten steht Ihnen der Deichverband bei Fragen gern zur Verfügung.

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