Der Deichverband

Deichverband der II. Meile – Wer sind wir?

Der Deichverband der II. Meile ist zuständig für die Deichsicherheit im Alten Land an Elbe, Lühe/Aue und Este im Bereich zwischen Lühe/Aue und Hamburger Landesgrenze.

Der Deichverband der II. Meile ist zuständig für die Deichsicherheit im Alten Land an Elbe, Lühe/Aue und Este im Bereich zwischen Lühe/Aue und Hamburger Landesgrenze.
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch den Oberdeichrichter.
Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Stade. Die Mitgliedschaft im Verband (Deichpflicht) und damit auch die Beteiligung an den Kosten für die Deicherhaltung durch Beiträge ist gesetzlich geregelt im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG).

►Satzung (PDF, 111 KB)

►Deichverteidigungsordnung (PDF, 36 KB)

 

Organisation des Deichverbandes – Who is who?

Das wichtigste Organ des Deichverbandes ist die Meilversammlung; alle wesentlichen Entscheidungen, die für die längerfristige Steuerung wichtig sind – Näheres regelt die Satzung)  sowie Entscheidungen zum Budget fallen hier. Im Oberdeichamt, der Versammlung der Deichrichter, werden solche Entscheidungen in der Regel vorbereitet sowie Entscheidungen zu definierten finanziellen und Personalfragen.

Meilversammlung und Oberdeichamt:  Verbandsstruktur

Verwaltung: Der ODR sowie seine Stellvertreter führen das Tagesgeschäft des Verbandes, welches sich aus verwaltenden und technischen Aufgaben zusammensetzt sowie der Vertretung des Verbandes nach außen: Orga-Verw DV 2018

Verbandsmitglieder wenden sich in der Regel in Deichangelegenheiten an ihren zuständigen Deichgeschworenen oder Deichrichter oder sprechen das Deichbüro direkt an.

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